Mehrere Beispiele aus der Ostschweiz verdeutlichen, dass es sich für Gemeinden lohnt, die gesetzliche Mitwirkungsplicht bei Planungs- und Bauprojekten nicht nur als Pflicht, sondern vor allem als Chance zu sehen. Viele Gemeinden haben dieses Potenzial noch nicht erkannt.
Rüge wegen mangelndem Einbezug der Bevölkerung
Die gesetzlich definierte Mitwirkungspflicht lässt den Gemeinden einen relativ grossen Handlungsspielraum. Ein Artikel im St.Galler Tagblatt zeigt grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden auf. Ein aktueller Entscheid des St.Galler Verwaltungsgerichts zu einem Bauprojekt in der Stadt Gossau bewirkt, dass die Anforderungen in Zukunft generell enger definiert werden. In seiner Differenziertheit ist dieser Gerichtsentscheid sehr hilfreich und klärend. Das Baudepartement will die neuen Richtlinien in einem Merkblatt zusammenfassen.
Chancen der Mitwirkungspflicht
Sowohl die rechtlichen Bestimmungen als auch die Erwartungshaltung der Bevölkerung verlangen, dass Mitwirkungsverfahren professionell umgesetzt werden. Den Behörden bieten sich durch die Kombination von bewährten und neuen Kommunikationsmitteln Möglichkeiten, die Planungssicherheit bei wichtigen Projekten zu steigern und gleichzeitig deren Qualität zu erhöhen. Dank der Digitalisierung eröffnen sich Chancen, Rechtstaatlichkeit, Bürgernähe und Effizienz miteinander zu verbinden.
Verknüpfung von analogen und digitalen Mitteln
Als gutes Beispiel geht die Gemeinde Goldach voran. Dank der Zusammenarbeit mit Die Botschafter und dem ERR Raumplanungsbüro gelang es der Gemeinde Goldach, die Bevölkerung sowohl analog als auch digital zu erreichen. Der Einsatz einer digitalen E-Mitwirkung in der Gemeinde Goldach gilt als Leuchtturmprojekt der digitalen Partizipation in der Ostschweiz. Nun folgen auch weitere Gemeinden dem Beispiel Goldach und setzen neben dem analogen auch auf den digitalen Dialog über die E-Mitwirkung. Die ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Mitwirkungsdemokratie.