E-Mitwirkung

Die gesetzliche Mitwirkungspflicht eröffnet der Behördenkommunikation neue Chancen.

Der frühe Einbezug der Bevölkerung im Vorfeld einer Abstimmung wird für Behörden immer wichtiger. Doch zu oft herrscht Unklarheit darüber, wie weit die Behördenkommunikation gehen darf und nicht selten werden «Propaganda»-Vorwürfe laut. Die Möglichkeiten und Grenzen der Behördenkommunikation lassen sich dabei anhand der Kriterien «Sachlichkeit», «Transparenz» und «Verhältnismässigkeit» aufzeigen.

Handlungsspielraum der Behördenkommunikation

Um den sachgerechten Diskurs zu gewährleisten, empfehlen wir, eine inhaltliche Trennung der Ziele und der Lösung. Dem WARUM sollte dabei in der Behördenkommunikation genügend Platz gelassen werden. Die Klärung der WIE-Ebene hingegen liegt in der Verantwortung von Fachexperten. Zudem schafft eine Verdichtung der Informationen sowie der wichtigsten Fragen und Antworten schnell einen Überblick und Transparenz. Um die Verhältnismässigkeit und die freie Meinungsbildung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Kommunikation durch die Behörden und der öffentliche Diskurs durch Parteien oder Komitees klar zu trennen.

Die Zukunft liegt in der digitalen Mitwirkung

Öffentliche Vorhaben sind teilweise von einer gesetzlichen Informations- und Mitwirkungspflicht betroffen. Eine Vielzahl von Gemeinden setzt dabei auf eine digitale Lösung der Mitwirkung. Die Gemeinde Goldach gilt dabei als Vorreiter der digitalen Partizipation in der Ostschweiz. Im Rahmen der Richtplanung im Kanton St. Gallen setzt Goldach das Tool «E-Mitwirkung» ein. Die Botschafter als qualifizierte Fachpartner der E-Mitwirkung unterstützen das Projekt auf kommunikativer Seite.

Christian Hacker
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